WEG-Verwaltung
Wir lieben Menschen und Herausforderungen!

Als Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften beherrschen wir die sachgerechte Betreuung von verschiedenen Belange der Eigentümergemeinschaften.
Wir bringen sämtliche Ansprüche, Wünsche und Belange von Eigentümern erfolgreich unter zusammen. Und natürlich kennen wir uns bestens mit unseren gesetzlichen Aufgaben aus.
Unser Ziel: Funktionierende Eigentümergemeinschaften und die dauerhafte und wertbeständige Erhaltung der Immobilie/n.

Unsere WEG-Verwaltung umfasst folgende Aspekte:

1. Erstellung eines Wirtschaftsplanes

Für jedes Wirtschaftsjahr erstellen wir einen Wirtschaftsplan einschließlich Ausweisung und Verteilung je Kostenart, um eine optimale Finanzierung bzw. Verteilung der Kosten zu gewährleisten. Dieser Wirtschaftsplan wird nach Vortrag des Verwalters bei der WEG-Versammlung durch die Entscheidung der Eigentümergemeinschaft beschlossen.

2. Jahresabrechnung/ Jahresbericht

Wenn alle Abrechnungsdaten zur Verfügung stehen, wird die Jahresabrechnung nach Beendigung des Wirtschaftsjahres erstellt. Hier werden die tatsächlichen Hausgeldeinnahmen und -ausgaben des Geschäftsjahres in der Gesamtsummenbildung und in der Einzelsummenbildung zusammengefasst und ausgewertet. Die Auswertung erfolgt hier für jedes Sonder-/Teileigentum. Eine entsprechende Prüfung der Unterlagen durch die Eigentümer ist, je nach Vereinbarung, grundsätzlich immer möglich.

3. Eigentümerversammlung

Wir berufen sämtliche Eigentümer unter Angabe zur jährlichen Eigentümerversammlung ein und erstellen eine Agenda. Getroffene Beschlüsse und deren Durchführung werden protokolliert und in einem Beschlussbuch festgehalten. Damit bekommen sie Verbindlichkeit. Irritationen und Unklarheiten sind damit ausgeschlossen.

4. Hausordnung

Wir zeichnen dafür verantwortlich, dass die Haus- und Nutzungsordnung eingehalten wird. Entsprechend kümmern wir uns um Abmahnungen bzw. Anzeige von Verstößen gegen die Haus- und Nutzungsordnung und deren Nachverfolgung.

5. Dienstleisterverträge

Wir prüfen, ob die - im Namen der Eigentümerschaft - geschlossenen Verträge mit sämtlichen Dienstleistern (Versicherungen, Fachfirmen, Energiedienstleistern) eingehalten werden. Dazu gehört auch die Koordination und Überwachung einzelner Dienstleistungsgruppen. Dies gilt insbesondere für bauliche Maßnahmen und für die Prüfung der Schlussrechnungen.

6. Betriebswirtschaftliche Kontrolle

Hausgeldkonten werden, getrennt vom Vermögen des Verwalters und anderer Gemeinschaften, treuhänderisch für die Gemeinschaft geführt.
Wir überwachen auch die Kontierung (z. B. Lastschriftverfahren) der einzelnen Hausgeldabgaben der Eigentümer das uns treuhänderisch übergebene Vermögen in jeglicher Form.

7. Technische Überwachung

Die technische Überwachung umfasst sämtliche zur Werterhaltung bzw. -steigerung Ihrer Immobilie erforderlichen Tätigkeiten. Wir führen regelmäßige Begehungen des Objektes durch. Werden technische Defizite erkannt, werden entsprechende Fachplaner bzw. -dienstleister hinzugezogen. Die Koordinierung und Beratung für die Eigentümergemeinschaft kommt dabei für uns an erster Stelle.
Bei dringend notwendigen Sofortmaßnahmen wie Sturm, Wasser, Brand, Elementarschäden oder sonstigen, nicht durch die Eigentümer oder Verwalter zu vertretenden Umstände, werden sofort entsprechende Aufträge zur Behebung erteilt.

8. Überprüfung von Sicherheitseinrichtungen

Besonderes Augenmerk legen wir auf die Überprüfung und Kontrolle sicherheitsrelevanter Einrichtungen. Dazu gehören u. a. Aufzüge, Brandmeldeanlagen, heizungstechnische Anlagen, Blitzschutzanlagen, Notbeleuchtungen und dergleichen. Hier greifen wir auf einen Pool sorgfältig ausgewählter und erfahrener Dienstleister und Sachverständiger zurück.