Gutachten zur Beantragung der Wiederaufbauhilfe

Sie sind Betroffener der Flutkatastrophe vom Juli 2021 und stellen den Antrag auf Förderung gemäß der Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen. Hierzu sind die vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW herausgegebenen Richtlinien einzuhalten, unter anderem muss Ihrem Antrag ein Gutachten beigefügt sein, sollte der Schaden an Ihrem Gebäude oder Ihrem Hausrat eine Summe von 50.000 € übersteigen. Wir gehören zu den Sachverständigen, die vom Ministerium zur Erstellung des geforderten Gutachtens anerkannt sind. Das heißt, unser Büro erfüllt die Voraussetzungen zur Erstellung des Gutachtens. Auch die notwendige Erfahrung haben wir bereits bei der Begutachtung der Flutschäden, sofern sie von Versicherern in Auftrag gegeben worden waren, gesammelt; sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich. Ihnen entstehen mit unserer Beauftragung keinerlei Kosten für das Gutachten, auch diese Kosten werden im Rahmen der Fluthilfe vom Ministerium übernommen.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen. Gerne.

Immobilienmanagement krüger & krüger –
Ihr Partner mit außergewöhnlicher Expertise

Vor über 20 Jahren gegründet als deutschlandweit tätiges Sachverständigen-Büro für

  • Schäden an Gebäuden und deren technischen Anlagen

haben wir unsere Stärken vor 5 Jahren in ein neues Partnerunternehmen eingebracht, und setzen sie jetzt auch im Bereich der Immobilienverwaltung ein.

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Unsere Arbeit umfasst die strategische Planung, Organisation, Durchsetzung und Kontrolle Ihrer Bestandsimmobilie/n. Wir entwickeln, bewirtschaften, bewerten und vermarkten Ihre Immobilie/n - zielorientiert und zuverlässig.

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Zur ganzheitlichen Betreuung Ihrer Objekte gehören für uns zum Beispiel auch die technische Unterhaltung des Gebäudes, einschließlich eventuell erforderlicher Sanierungs- und Optimierungsmaßnahmen sowie die technische und kaufmännische Verwaltung.

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